Rechtsprechung
KG, 18.11.2008 - 1 Ws 354/08, 1 AR 1497/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen einer Verfahrenseinstellung und einer Strafverfolgungsbeschränkung auf die Kostengrundentscheidung eines Urteils; Kostenentscheidung im Berufungsurteil bei erfolglosem Rechtsmittel und Teilbeschränkung des Verfahrens durch Einstellung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung im Berufungsurteil bei erfolglosem Rechtsmittel und Teilbeschränkung des Verfahrens durch Einstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.06.2008 - 1 AR 1497/08
- LG Berlin, 24.06.2008 - 13 Js 3375/06
- KG, 18.11.2008 - 1 Ws 354/08, 1 AR 1497/08
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95
Inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines …
Auszug aus KG, 18.11.2008 - 1 Ws 354/08
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Landgericht davon abgesehen hat, den Beschluss gemäß §§ 154 Abs. 2, 154a Abs. 2 StPO mit einer - an sich gebotenen (vgl. BGH NJW 1996, 2518) - Kostenentscheidung zu versehen. - BGH, 15.11.1988 - 4 StR 528/88
Notwendige Auslagen des jugendlichen Angeklagten
Auszug aus KG, 18.11.2008 - 1 Ws 354/08
Eines Ausspruchs über die notwendigen Auslagen bedarf es nicht (BGHSt 36, 27).
- OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17
Kostenentscheidung im Strafverfahren: Verteilung der Verfahrenskosten und …
Dadurch ist das Gewicht der Rechtsfolgenentscheidung so gemindert, dass es unbillig wäre, dem Angeklagten die auf seine Berufung zurückzuführenden Kosten des Berufungsverfahrens sowie seine insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen uneingeschränkt aufzubürden (BGH…, Beschluss vom 12. Februar 1987 - 4 StR 724/86 -, juris Hilger in Löwe-Rosenberg, aaO, § 473 Rn. 49 sowie Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 473 Rn. 25a); die Teileinstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO ist für die Frage des kostenrechtlichen (Teil-)Erfolgs der Berufung demgegenüber ohne Bedeutung (KG Berlin, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 Ws 16/12 - sowie Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 -, jeweils bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012 - III-2 Ws 95/12 -, juris). - OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12
Kostenbeschwerde und Verschlechterungsverbot; Teileinstellung des Verfahrens und …
Die Tat war somit aus dem Verfahren ausgeschieden, damit nicht mehr Gegenstand des Berufungsverfahrens und auch nicht mehr Gegenstand der im Berufungsurteil zu treffenden Kostenentscheidung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.1995, - 5 Ss 34/95 - 24/95 1 - und - 1 Ws 174/95 - = MDR 1995, 856; KG Berlin, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 - zitiert nach juris).Demzufolge konnte sie aber kostenmäßig auch keinen zu berücksichtigenden Teilerfolg nach § 473 Abs. 4 StPO darstellen (vgl. SenE, Beschluss vom 10.12.2010 - 2 Ws 791/10 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.1995, - 5 Ss 34/95 - 24/95 1 und - 1 Ws 174/95 - = MDR 1995, 856; KG Berlin, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 Ws 354/08 -, zitiert nach juris;… Meyer-Großner, StPO, 54. Aufl., § 473 Rn. 25 a.E. zu § 154a Abs. 2).
- KG, 07.06.2012 - 1 Ws 16/12
Strafverfahren: Kostenentscheidung im Berufungsurteil bei teilweiser …
Damit war er nicht mehr Gegenstand des Berufungsverfahrens und der im Urteil zu treffenden Kostenentscheidung (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 Ws 354/08 - bei juris mit weiteren Nachweisen). - KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11
Gerichtliche Feststellung einer angemessenen Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG im Fall …
Wegen eines weiteren Vorwurfs ist das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO - ohne die an sich gebotene Kostenentscheidung (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 Ws 354/08 - BGH, NJW 1996, 2518 [BGH 23.03.1996 - 1 StR 685/95] ) - eingestellt worden.